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25.05.2020
Schulzeiten und -auflagen für den Wiederbeginn
Mitteilung der Schulleitung zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ab dem 11.5.2020
Liebe Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler,
Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Rückführung einzelner Jahrgänge hin zum Präsenzunterricht in der Schule hat bereits begonnen. Die vierten Klassen besuchen bereits in der zweiten Woche wieder täglich den Unterricht. Auch die Kinder der Klassen 3a und 3b stehen in den Startlöchern. Doch es ist nicht ganz so wie vor der Corona-Krise. Einige Dinge im Schulalltag haben sich verändert. Ich möchte Sie und Euch nun noch einmal genauer darüber informieren, wie ein Alltag mit Präsenzunterricht und Homeschooling aussieht, was wir in dieser Zeit besonders beachten sollten und was vielleicht auch in unseren täglichen Handlungsablauf übernommen werden wird.
Diese Zeit wird uns alle aber auch vor eine neue, noch nie dagewesene Herausforderung stellen: Unterricht und Schulleben unter strikter Einhaltung des Abstandsgebots und der Hygieneregeln.
Mit diesem Schreiben bekommen Sie/bekommt Ihr alle wichtigen Informationen bezüglich der Wahrung des Abstandes, der Hygieneregeln, der Leistungsmessung und -bewertung, die von jedem Einzelnen zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen sind.

1. Vorrangige Sicherheits-Richtlinie

Alle Entscheidungen, die unter Berücksichtigung der behördlichen Vorgaben getroffen wurden, folgen der einzigen Priorität: Sicherheit! Unterrichtliche, pädagogische, (fach)didaktische, methodische oder weitere Entscheidungsgründe sind dieser Priorität untergeordnet!

Es darf in der Schule keine Durchmischung der Schüler*innen stattfinden. Daher werden Lerngruppen und Jahrgänge innerhalb eines Jahrgangs und jahrgangsweise getrennt. Die Gruppen dürfen nicht aufeinandertreffen.
Die Einhaltung des Abstandsgebots sowie des Hygieneplanes muss gewährleistet werden.


2. Organisation des Unterrichts

Grundsätzlich wird es einen Wechsel zwischen Präsenzunterricht in der Schule und Lernen zu Hause geben.

2.1 Einteilung der Lerngruppen

Alle Lerngruppen werden grundsätzlich aufgeteilt: in Gruppe A und Gruppe B.
Die Gruppen dürfen nicht gewechselt werden! Auch im Falle eines Versäumnisses des Präsenzunterrichts darf dieser nicht in der anderen Gruppe nachgeholt werden.

Alle Eltern und Erziehungsberechtigten erhalten rechtzeitig vorab einen Informationsbrief mit der Gruppe des Kindes und dem Stundenplan sowie dem Beginn der ersten Präsenzwoche.
Änderungen in der Gruppenzuteilung sind nicht möglich!!
Die Lehrkräfte entnehmen die Listen mit der Gruppenzugehörigkeit dem Ordner ,,Lehrer“ auf IServ.
Die Namen der Risikoschüler*innen (im Sinne des Infektionsschutzes), die im Home-Learning verbleiben, sind in den Listen markiert. Sie werden auch an den Tagen, an denen ,,ihre Gruppe“ in der Schule ist, mit Online-Aufgaben versorgt. Ansonsten bekommen die Gruppen während des Präsenzunterrichts die Aufgaben für das Home-Learning oder ggf. weiterhin online gestellt.
Einige Lehrkräfte sind erkrankt bzw. gehören zu Risikogruppen. Sie werden ihren Lerngruppen über IServ Aufgaben schicken, die auch während des Präsenzunterrichts bearbeitet werden. Zur Beaufsichtigung werden Vertretungen eingeteilt.

2.2 Zuweisung der Präsenzunterrichts-Termine

Wiederaufnahme des Unterrichts
Jahrgang 4: seit Mo., 04.05.2020
Jahrgang 3: seit Mo., 18.05.2020
Jahrgang 2: ab Mi., 03.06.2020
Jahrgang 1: ab Mo., 15.06.2020

Gruppen-Rotationen:
Die Gruppen werden von Woche zu Woche wechseln: Dabei hat die B Gruppe bis zum Sommer 1 Tag mehr Unterricht als die A Gruppe. Aus hygienischen und pädagogischen Gründen haben wir uns für diese Variante (laut Landesschulbehörde Modell A) entschieden.

2.3 Unterrichtsräume

Die Jahrgänge werden in ihren Klassenräumen untergebracht.
Die Unterrichtsräume sind so eingerichtet worden, dass der Abstand von mindestens 1,50 m zu allen Seiten eines Sitzplatzes eingehalten wird. Entsprechend sind die Räume auch den (halben) Lerngruppen zugeteilt worden.
Erklärung: Im Falle einer nachgewiesenen Covid-19-Infektion wird die Schule vom Gesundheitsamt verpflichtet, die möglichen Infektionswege nachzuverfolgen, um Kontaktpersonen unter Quarantäne stellen zu können. Je unvollständiger der Nachweis erfolgt, umso mehr Personen werden vorsichtshalber vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt. Die Fachlehrkräfte kontrollieren in jeder Stunde die Einhaltung der Sitzordnung. Daher dürfen Tische und Stühle weder verrückt noch neu angeordnet werden. Auf gar keinen Fall darf ein Raumtausch vorgenommen werden! Der Reinigungsplan der Reinigungskräfte basiert auf dem von der Schulleitung mitgeteilten Raumplan! Die Reinigung obliegt in diesen Zeiten besonderen Bedingungen und benötigt verlässliche Daten. Es muss gewährleistet sein, dass eine Raumreinigung erfolgt ist, bevor die Lerngruppe am nächsten Tag den Raum wieder betritt bzw. die zweite Hälfte einer Lerngruppe in der folgenden Woche den Raum nutzt. Aus den unter diesem Punkt genannten Gründen, kann der Unterricht nicht in den Fachräumen stattfinden.


3. Hinweise zu den Abstands- und Hygieneregeln

Die Einhaltung der Abstandsregelung sowie der Hygieneregeln werden konsequent kontrolliert.
Wer sich trotz einmaliger Aufforderung nicht an die Anweisungen hält, wird des Schulgeländes verwiesen, da er/sie für alle weiteren Personen ein Risiko darstellt, insbesondere für die Schüler*innen und Lehrkräfte, die trotz eigener Zugehörigkeit und/oder der von Angehörigen zu Risikogruppen dennoch zur Schule kommen wollen. Schüler*innen müssen in diesem Fall von ihren Erziehungsberechtigten unverzüglich abgeholt werden. Um dies sicherzustellen, müssen die Erziehungsberechtigten jederzeit erreichbar sein und die Kontaktdaten im Sekretariat ggf. aktualisieren bzw. ergänzen.
Die Erziehungsberechtigten werden dringend gebeten, mit ihren Kindern die konsequente Einhaltung der notwendigen Maßnahmen zu besprechen.
Wir empfehlen mit Nachdruck das Tragen von Nasen-und Mundmasken außerhalb des Unterrichts (Wege zur Schule, von der Schule, Pausen, außerhalb der Unterrichtsräume). Das Tragen derartiger Schutzmasken stellt keinen ausreichenden Schutz dar. Ausschlaggebend ist immer die Abstandswahrung! Dennoch ist das Tragen von Schutzmasken dort, wo es ggf. Begegnungen ohne hinreichenden Abstand geben könnte, äußerst sinnvoll!



Zum Schluss noch ein dringender Appell:

In dieser Zeit ist es wichtig das oberste Gebot ,,Abstandshaltung“, die Hygienevorschriften und das Verbot der Durchmischung und die damit festgelegten Maßnahmen strengstens zu befolgen. Ansonsten riskieren Sie/ riskiert Ihr für sich/euch und alle anderen erhöhte Infektionszahlen mit ggf. schweren Krankheitsverläufen, eine mindestens vierzehntägige Quarantänezeit und möglicherweise auch eine erneute Schulschließung. Alle Bemühungen, die Infektionszahlen gering zu halten und wieder zu einem einigermaßen geregelten, (Schul-) Alltag zu kommen, dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden. Bitte leistet Euren/leisten Sie Ihren Beitrag dazu!

Im Anschluss gibt es noch einmal eine kurze Auflistung aller Regeln.

Sabrina Schröder
Rektorin
sr